Die im Mobilitätskonzept 2030 enthaltenen Massnahmenpakete und insbesondere die wegweisenden Leitprojekte leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Mobilität in Liechtenstein. Es ist klar, dass nicht ein einzelnes Leitprojekt oder eine einzelne Massnahme alleine die heutigen und künftigen Mobilitätsbedürfnisse nachhaltig erfüllen bzw. verbessern kann. Deshalb enthält das Mobilitätskonzept viele verschiedene kleinere und grössere Projekte, die aufeinander abgestimmt sind und zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Mobilität in Liechtenstein beitragen werden. Zehn wichtige Massnahmen werden dabei als Leitprojekte definiert. Sie haben einen kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont, bauen teilweise auf bestehenden Planungen auf und können sowohl baulicher als auch betrieblicher Natur sein.
Für eine hohe Attraktivität des öffentlichen Verkehrs sind dichte und regelmässige Fahrpläne sowie schnelle und zuverlässige Reisezeiten eine zentrale Voraussetzung. Die Busse sollen so getaktet, geführt und gesteuert werden, dass Anschlüsse an andere Buslinien und die geplante S-Bahn Liechtenstein zuverlässig sichergestellt werden können, ohne lange, unattraktive Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen. Das beinhaltet auch Busspuren und die Busbevorzugung. Dort, wo die Busse heute in geringer Taktdichte verkehren und/oder häufig staubedingte Verlustzeiten einfahren, soll das Angebot optimiert werden. Dies einerseits mit einem räumlichen und zeitlichen Ausbau des Angebots und andererseits flankierend mit baulichen sowie betrieblichen Massnahmen zur Vermeidung von Verlustzeiten.
Zunächst sollen bestehende Linien weiter verknüpft und 15-Minuten-Takte zu den Spitzenzeiten auf den Hauptachsen eingeführt werden. Gerade auch grenzüberschreitend sollen die Anschlüsse optimiert und die Reisezeiten verkürzt werden, um die regionale wie internationale Anbindung Liechtensteins zu fördern. Geprüft wird ebenfalls die Einführung neuer Linien und der bessere Anschluss bisher weniger gut durch den ÖV erschlossener Gemeinden. Komplettiert wird das Leitprojekt durch Massnahmen zur Busbevorzugung, die teilweise in der Planungsphase bereits weit fortgeschritten sind wie die Busspur Heiligkreuz zwischen dem Aukreisel und dem Lindenkreisel in Vaduz oder die Nordausfahrt des Schaaner Bushofs mit direktem Anschluss in die Strasse Im Bretscha.
Projektstand: In Bearbeitung
Mit dem Leitprojekt «S-Bahn mit multifunktionalen Schnittstellen» kann das Angebot des öffentlichen Verkehrs in Liechtenstein bedeutend attraktiver gestaltet werden. Die S-Bahn Liechtenstein verbindet die bestehende S-Bahn Vorarlberg und die S-Bahn St. Gallen zu einem regionalen Gesamtsystem. Dadurch erhalten Liechtenstein und die Region ein attraktives und zusammenhängendes S-Bahn-Angebot.
Eine Folge der Realisierung der S-Bahn Liechtenstein ist auch eine grundsätzliche Anpassung des Angebots des öffentlichen Verkehrs in Liechtenstein. Der Halbstundentakt an den teilweise neuen S-Bahn-Haltestellen bringt Verbesserungen für den Busbetrieb im Unterland sowie in Schaan und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für das Angebot im restlichen Oberland. In Bezug auf Geschwindigkeit und Stauunabhängigkeit bietet sich die S-Bahn damit als interessante Alternative zum motorisierten Individualverkehr an. Zudem besteht die Möglichkeit, in Liechtenstein einen Fernverkehrshalt in Nendeln zu realisieren, sodass Zugverbindungen zwischen Wien und Zürich in Liechtenstein Halt machen.
Zusätzlich zum Doppelspurausbau zwischen der Staatsgrenze zu Österreich und dem Bahnhof Nendeln beinhaltet das Leitprojekt eine Reihe von flankierenden Massnahmen wie den Neubau der Überführung in Schaanwald, den Neubau bzw. die Modernisierung und den Ausbau von Haltestellen, den Bau einer Strassenunterführung in Nendeln zur Auflösung des Knotenpunkts Engelkreuzung sowie Optimierungen für den Langsamverkehr und wirkungsvolle Lärmschutzmassnahmen.
Das Leitprojekt steht in enger Verbindung zum Agglomerationsprogramm Werdenberg Liechtenstein.
An der Volksabstimmung vom 30. August 2020 sprach sich eine Mehrheit der Liechtensteiner Stimmberechtigten gegen eine S-Bahn Liechtenstein aus. Mit 62,3 Prozent Nein-Stimmen wurde die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die S-Bahn Liechtenstein deutlich abgelehnt.
In Schaan laufen die grossen Verkehrsachsen des Landes zusammen. Neben zeitweiligen Stausituationen ist auch der ÖV im Dorfzentrum von Schaan zunehmend durch die Verkehrsbelastung behindert. Das Zentrum weist mittlerweile eher einen städtischen als dörflichen Verkehr auf. Die Quartierstrassen werden zunehmend als Schleichwege zur Umfahrung genutzt. Die Fahrplanzeiten des strassengebundenen öffentlichen Busverkehrs müssen nach und nach zu Ungunsten des Fahrgasts verlängert werden, um die Fahrplanstabilität aufrechterhalten zu können. Bei Realisierung der S-Bahn Liechtenstein würden zudem die Schrankenschliesszeiten ausgedehnt. Dieses Leitprojekt sieht daher die Prüfung von mehreren Entlastungs- und Lösungsmöglichkeiten für das Schaaner Zentrum vor.
Geprüft werden soll die Absenkung des Bahntrasses, die Absenkung der Strassen im Bereich der Strassen-Schienen-Querungen Im Bretscha und bei der Zollstrasse. Ebenfalls geprüft werden soll die Realisierung einer Entlastungsstrasse als Weiterführung der Industriestrasse bis zur Zollstrasse zur Befreiung des Zentrums vom Durchgangsverkehr zwischen Buchs und dem Industriebgebiet sowie den Unterländer Gemeinden. Zu berücksichtigen sind bei all diesen Varianten neben der Machbarkeit auch Überlegungen zur Erreichbarkeit der Liegenschaften, zum Ortsbild und zur Aufenthaltsqualität.
Die Variantenprüfung zur Entlastung des Dorfzentrums von Schaan wurde bis Ende 2021 in enger Abstimmung mit der Gemeinde Schaan durchgeführt. Hierbei konnte jedoch keine eindeutige Bestvariante ermittelt werden. Es zeigte sich, dass alle geprüften Varianten Auswirkungen auf eine Vielzahl weiterer Gemeinden haben. Aus diesem Grund wurde beschlossen, den Variantenfächer für künftige Verkehrslösungen in Liechtenstein im Rahmen eines neuen Projekts weiter zu öffnen.
Von höchster Priorität ist aufgrund der Staus in den Spitzenstunden die Optimierung des Verkehrssystems beim Rheinübergang Bendern-Haag samt Ersatz der Rheinbrücke. Die Verkehrsüberlastung hat dabei je nach Tageszeit Auswirkungen (Rückstaus) bis weit nach Eschen hinein und bis zu den Autobahnausfahrten auf Schweizer Seite. Dadurch wird auch der Linienbusverkehr behindert. Die Verbesserung der Kapazität und die Entflechtung der Verkehrsmittel sind daher zentrale Elemente für eine effiziente Abwicklung der grenzquerenden Verkehrsströme. Die geplanten Massnahmen dienen der Sicherstellung der Erreichbarkeit von Arbeitsplatzgebieten, gerade auch in Anbetracht der Pläne für die Ansiedlung weiterer Unternehmen in Bendern und Eschen.
Es werden Lösungsansätze im Bereich des öffentlichen Verkehrs (ÖV), des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Langsamverkehrs (LV) verfolgt. So wird unter anderem geprüft, ob mit zusätzlichen Bypässen, einer rückwärtigen Erschliessung eines Teils des Benderer Industriegebietes oder mit einer gänzlich neuen Verkehrsanlage mit einer anderen Organisation eine Entlastung erreicht werden kann. Die heutigen Rhein- und Vorlandbrücken müssen aus statischen Gründen umfassend ertüchtigt werden. Aufgrund des Tragwerks wird eine weitere Verbreiterung auch in Zukunft nicht möglich sein. Deshalb ist ein Ersatz der Strassenbrücke unumgänglich. Der Zeitpunkt eines Neubaus ist mit der Optimierung des Verkehrsknotens Gamprin/Bendern und den Massnahmen auf der Schweizer Seite abzustimmen. Wird vorzeitig eine separate Langsamverkehrsbrücke realisiert, könnte für die Zeit bis zum Ersatz der Strassenbrücke anstelle der freiwerdenden Radstreifen eine zusätzliche Fahrbahn für den MIV oder ÖV angeboten werden. Zusätzlich zur Langsamverkehrsbrücke sollen auch die Anschlüsse des Radwegnetzes auf beiden Seiten der Grenze optimiert werden, um die Verkehrsströme zu entflechten.
Projektstand: In Bearbeitung
Entlang des Rheindamms soll von Triesen, Höhe Kieswerk, bis zur Rheinbrücke Vaduz eine neue zweispurige, 1,2 Kilometer lange Verbindungsstrasse erstellt werden. Dadurch wird für den Berufs- und Güterverkehr aus der Industrie Triesen eine direkte Verbindung zum Rheinübergang Vaduz-Sevelen bzw. zur Autobahn A13 geschaffen. Dies dient der Entlastung der Landstrasse Vaduz-Triesen und der Zollstrasse in Vaduz, was eine Verkehrsreduktion im Siedlungsgebiet zur Folge hat.
Mit der Rückgabe der heute behelfsmässig als einspurige Entlastungsstrasse genutzten Verbindung auf der Rheindammkrone an den Langsamverkehr können zudem eine Verkehrsentflechtung und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden. Der Zeitpunkt der Realisierung der Strassenverbindung Vaduz-Triesen hängt im Wesentlichen davon ab, ob das Resultat der anstehenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) rechtlich angefochten wird. Sobald das UVP-Verfahren abgeschlossen und rechtskräftig ist, erfolgt die Einholung des Verpflichtungskredits zur Bauausführung.
Projektstand: In Bearbeitung
Mit der Optimierung der Rheinübergange wird im Gesamtverkehrssystem mehr Kapazität geschaffen, was eine höhere Zuverlässigkeit im grenzquerenden Verkehr und damit eine bessere Erreichbarkeit der Arbeitsplatzgebiete sicherstellt. Zudem werden die verschiedenen Verkehrsmittel entflochten, was zu weniger gegenseitigen Störungen und damit wieder zu einer besseren Zuverlässigkeit bei den Reisezeiten im motorisierten Individualverkehr als auch beim öffentlichen Verkehr sowie zu einer höheren Sicherheit im Rad- und Fussverkehr führt.
Für die Optimierung des Rheinübergangs Vaduz-Sevelen sind Arbeiten zur Erstellung eines Vorprojekts im Gange. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrsführung auf der Brücke, die optimierte Anbindung des Anschlusses zum Industriezubringer Vaduz-Triesen sowie die Verbesserung der Verkehrsführung auf der Zollstrasse inklusive Anbindung des geplanten Landesspitals.Da die heute dreispurige Rheinbrücke Vaduz-Sevelen aus statischen Gründen nicht ausgebaut werden kann, ist eine wechselseitige Nutzung der Mittelspur angedacht. So könnte die Brücke verkehrsabhängig abends mit zwei Fahrbahnen Richtung Sevelen und morgens (wie heute bestehend) mit zwei Fahrbahnen Richtung Vaduz betrieben werden. Für die verkehrsärmere Fahrtrichtung stünde jeweils die rechte Fahrbahn zur Verfügung. Mit diesem System hätte auch der aus Liechtenstein ausfahrende Verkehr während der Hauptverkehrszeit am Abend eine zweite Spur zur Verfügung. Dadurch soll eine Reduktion des abendlichen Rückstaus in Richtung Vaduz erreicht werden.
Projektstand: In Bearbeitung
Für eine hohe Attraktivität des Radverkehrs sind durchgängige Radwege eine zentrale Voraussetzung. Prioritär ist der Ausbau der Alltags-Hauptrouten für den Pendler- und Schülerverkehr, in einem zweiten Schritt aber auch der Verbindungs- und der Freizeitrouten – vor allem im grenzquerenden Verkehr. Gemäss dem Radroutenkonzept 2014 wird das Netz vervollständigt und erweitert.
Dazu erfolgen unter andere Lückenschlüsse in Vaduz, Schaan, Triesen, Mauren und Balzers. Diese sollen vor allem für Binnenpendler zwischen den bedeutenden Wohn- und Arbeitsplatzgebieten attraktiv werden und eine möglichst optimale Sicherheit gewährleisten.
Neben den Lückenschlüssen sollen weitere Massnahmen den Radverkehr attraktiv gestalten. Dazu gehören Radschnellwege für E-Bike-Nutzer, das Beheben von Sicherheitsmängeln und Schwachstellen, ein ausgeweitetes Angebot an Radabstellplätzen und multimodale Schnittstellen für den Langsamverkehr mit dem ÖV sowie damit verbunden eine gute Zugänglichkeit der ÖV-Haltestellen, attraktive Verbindungen zu und in den Ortszentren sowie einheitliche Signalisationen. Ausserdem spielen auch in diesem Konzept die geplanten Langsamverkehrsbrücken in Bendern, Ruggell, Triesen und Balzers eine entscheidende Rolle für den grenzquerenden Verkehr.
Projektstand: In Bearbeitung
Die Digitalisierung hat einen grossen Einfluss auf die Mobilität. Bedeutendes Potenzial wird darin gesehen, komplexe Systeme für die Kunden einfach nutzbar zu machen und Informationen personalisiert bereitzustellen. Mit der Digitalisierung lassen sich unterschiedliche Verkehrsmittel wie Taxi, öffentlicher Verkehr, Auto oder Fuss- und Radverkehr einfach und gezielt kombinieren. Durch individuelle, auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene, vernetzte Mobilitätsangebote kann das Gesamtverkehrssystem optimal genutzt werden. Der Zugang zum ÖV, beispielsweise mit kombinierten digitalen Ticketlosungen, wird vereinfacht.
Neue digitale Angebote ermöglichen eine Verbesserung der individuellen Mobilität. Die Plattform bzw. Apps unterstützen den Nutzer beim Finden der kürzesten Wege, beim Bilden von Fahrgemeinschaften, beim Finden von passenden Sharing-Angeboten sowie bei der Planung einer gesamten Wegekette. Dies erfolgt anhand individueller Verkehrsdaten. Die Digitalisierung eröffnet auch Chancen für neue Mobilitätsformen, die sowohl das Mobilitätsverhalten als auch das Angebot betreffen.
Es wird daher geprüft, wie digitale Angebote für Fahrplan-, Ticket- und Mobilitätslösungen den Zugang zum öffentlichen Verkehr möglichst einfach gestalten und wie Mobilitätsplattformen die Effizienz im Gesamtverkehrssystem steigern können. Angedacht ist ausserdem die Schaffung einer Mobilitätsdatenbank für Analyse, Planung, Management und Monitoring des Verkehrs, der bereitgestellten Infrastruktur und verfügbarer Kapazitäten sowie des Verkehrsaufkommens. Auf Basis der Mobilitätsdatenbank sowie des bereitgestellten Angebots erfolgt eine gezielte Information der Verkehrsteilnehmer über bestehende und neue Mobilitätsangebote.
Projektstand: In Bearbeitung
Ausbauten von Verkehrsinfrastrukturen benötigen Boden. Dieser ist oftmals nicht im Eigentum der öffentlichen Hand. Besteht beim Besitzer kein Wille zum Verkauf, kann ein Verkehrsinfrastrukturprojekt nur unter erschwerten Bedingungen realisiert werden. Beim Landerwerb geht es um eine Güterabwägung, welches Gewicht das öffentliche Interesse gegenüber dem Individualinteresse haben soll. Die gesetzliche Grundlage für Enteignungen als letztem Mittel stammt aus dem Jahre 1887. Per Landtagsbeschluss kann dem Grundeigentümer, wenn öffentliches Interesse nachgewiesen wird, gegen Entschädigung der Boden entzogen werden. Von diesem Enteignungsrecht wurde allerdings nur selten Gebrauch gemacht. Es stellt sich für die Realisierung von Infrastrukturmassnahmen im öffentlichen Interesse dennoch die Frage, ob von Seiten der Politik der Wille und die Absicht besteht, in Liechtenstein ein zeitgemässes Enteignungsrecht einzuführen, zumal die aktuelle Rechtsgrundlage wenig Rechtssicherheit und wenig klare Regelungen enthält.Des Weiteren soll geprüft werden, wie die öffentliche Hand Projekte im öffentlichen Interesse in einem schnelleren und effizienteren Verfahren realisieren kann. Diese Massnahme erscheint aufgrund der teilweise langwierigen Verfahrensdauern einzelner Projekte angezeigt.
Projektstand: Offen
Die Platzverhältnisse auf den Hauptverkehrsachsen, insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrten, sind beschränkt. Der Raum reicht in besonders stark belasteten Ortszentren wie beispielsweise in Schaan oder Vaduz nicht aus, um gleichzeitig die steigenden Raumbedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Radverkehrs befriedigen zu können. Für sämtliche Landstrassen sollen daher Mobilitätskorridore in Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden festgelegt und gesichert werden.
Mit diesem Leitprojekt wird die Strategie verfolgt, den öffentlichen Verkehr wie bereits heute auf den Hauptachsen entlang den Siedlungsschwerpunkten zu führen. Um regelmässig auftretende Verkehrsüberlastungen und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr wie den Verlust der Fahrplanstabilität und das Verpassen von Anschlüssen zu vermeiden, sollen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden auch Entlastungsachsen evaluiert und untersucht werden. Der für den Mobilitätskorridor gewonnene Raum soll dem motorisierten Individualverkehr, dem öffentlichen Verkehr sowie dem Fuss- und Radverkehr zur Verfügung stehen und einen Beitrag zur Aufwertung der Ortszentren leisten. Die bereits bestehenden und noch zu definierenden Mobilitätskorridore sollen mit den dazu bestimmten raumplanerischen Instrumenten Landes- und Gemeinderichtplan behördenverbindlich festgelegt werden. In einem zweiten Schritt sind sie durch Überbauungs- oder Gestaltungspläne sowie privatrechtliche Vereinbarungen eigentümerverbindlich zu sichern.
Projektstand: In Bearbeitung